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Kollektivschutz oder PSAgA: Wann welche Maßnahme greift und was das STOP-Prinzip bedeutet

Kollektivschutz hat Vorrang – das ist die klare Aussage des STOP-Prinzips im deutschen Arbeitsschutz. Doch in der Praxis stellt sich immer wieder die Frage: Wann muss ich ein Geländer aufstellen, und wann reicht PSAgA? Die Antwort ist nicht immer eindeutig – aber die Entscheidungslogik ist klar.

Was ist Kollektivschutz?

Kollektivschutz bezeichnet Maßnahmen, die alle Personen in einem Gefahrenbereich gleichzeitig schützen – ohne dass jeder Einzelne aktiv handeln muss. Auf Dachflächen sind das in erster Linie Seitenschutzsysteme, Geländer und Dachrandsicherungen. Alle Personen, die den gesicherten Bereich betreten, sind geschützt – unabhängig davon, ob sie einen Gurt tragen oder nicht.

Was ist PSAgA?

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt die einzelne Person, die sie trägt. Auffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkt bilden ein System, das entweder den Zugang zur Absturzkante verhindert (Rückhaltesystem) oder einen Sturz auffängt (Auffangsystem). PSAgA ist von jeder Person individuell anzulegen, einzustellen und zu prüfen.

Das STOP-Prinzip: Die Rangfolge ist bindend

Das STOP-Prinzip (Substitution, Technisch, Organisatorisch, Persönlich) legt fest, in welcher Reihenfolge Schutzmaßnahmen zu wählen sind. Technische Maßnahmen – also kollektiver Seitenschutz – haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen und vor persönlicher Schutzausrüstung.

Das bedeutet konkret: PSAgA ist nicht eine bequeme Alternative zum Geländer. Sie ist erst dann die richtige Wahl, wenn kollektiver Schutz technisch nicht möglich oder verhältnismäßig nicht zumutbar ist. Das muss begründet und dokumentiert werden.

Wann ist kollektiver Schutz nicht möglich?

Es gibt Situationen, in denen ein Geländer technisch nicht aufgebaut werden kann: bei sehr kurzen Arbeiten direkt am Dachrand (z.B. Dachrinnenreinigung an einer Stelle), bei Dachformen, bei denen kein Geländer befestigt werden kann, bei Bereichen, in denen ein Geländer die Arbeit unmöglich machen würde, und bei Notfallzugängen oder Bereichen mit sehr seltener Einzelbegehung.

In diesen Fällen ist PSAgA die zugelassene Alternative – aber sie muss korrekt ausgewählt, getragen und mit einem Rettungskonzept hinterlegt sein.

Wann ist PSAgA besser als ein Geländer?

Es gibt Situationen, in denen PSAgA nicht nur zulässig, sondern tatsächlich die bessere Lösung ist: bei sehr seltenen, kurzen Begehungen durch unterwiesenes Fachpersonal, bei Dachübergängen oder Bereichen, die sich nicht vollständig durch Geländer absichern lassen, und als Ergänzung zu kollektivem Schutz in Sonderbereichen.

Was die DGUV 201-056 dazu sagt

Die überarbeitete DGUV Information 201-056 (September 2025) bekräftigt das STOP-Prinzip und macht es für Dachflächen konkret: Kollektiver Schutz ist die bevorzugte Maßnahme. Wenn PSAgA eingesetzt wird, muss ein vollständiges Schutzkonzept vorliegen – inklusive geeignetem Anschlagpunkt, richtigem Verbindungsmittel, Unterweisung und Rettungsplan.

Kollektivschutz bei Gerüstexpress

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Häufige Fragen

Kann ich PSAgA immer statt eines Geländers verwenden?

Nein. Nach dem STOP-Prinzip hat kollektiver Schutz Vorrang. PSAgA ist erst dann zulässig, wenn kollektiver Schutz nicht möglich oder unzumutbar ist – und das muss begründet werden.

Muss ich dokumentieren, warum ich PSAgA statt Geländer verwende?

Ja. Die Gefährdungsbeurteilung muss die Begründung enthalten, warum kollektiver Schutz nicht angewendet wurde.

Ist PSAgA teurer als ein Geländer?

In der Anschaffung oft günstiger. Aber PSAgA erfordert Unterweisung, regelmäßige Prüfung, geeignete Anschlagpunkte und ein Rettungskonzept – die Gesamtkosten sind häufig höher als gedacht.

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