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Lichtküppel und Dachöffnungen: Die unterschätzte Absturzgefahr auf Flachdächern

Lichtküppel, Dachoberlichter und andere Öffnungen in Flachdächern gehören zu den am häufigsten unterschätzten Absturzquellen auf Industriebaustellen und bei Dacharbeiten. Sie sind nicht immer sichtbar, sind oft nicht durchtrittssicher und befinden sich mitten in Bereichen, die für andere Arbeiten betreten werden. Die Unfallstatistik der BG BAU zeigt: Einbrüche durch Lichtküppel und Dachöffnungen sind eine der häufigsten Todesursachen auf deutschen Baustellen.

Warum Lichtküppel besonders gefährlich sind

Lichtküppel aus Kunststoff sind optisch kaum von tragfähigen Dachflächen zu unterscheiden – besonders bei schlechten Lichtverhiltnissen oder wenn sie verschütz sind. Selbst wenn sie als solche erkannt werden, unterscheiden Arbeiter häufig falsch: Ein Lichtküppel wirkt stabil, trägt aber in der Regel kein Gewicht. Der Einbruch passiert ohne Vorwarnung.

Hinzu kommt: Lichtküppel befinden sich häufig in Bereichen, an denen gearbeitet wird – nämlich in der Nähe von Klimaanlagen, Lüftungsgeräten oder anderen wartungsintensiven Einbauten.

Sicherungsmaßnahmen für Lichtküppel und Dachöffnungen

Die DGUV Information 201-056 fordert, dass alle nicht durchtrittsicheren Flächen auf Dachflächen gekennzeichnet und gesichert werden. Das gilt ausdrücklich auch für Lichtküppel und Oberlichter.

Mögliche Maßnahmen:

Schutzgitter und Roste: Tragfähige Gitter, die über den Lichtküppel gelegt oder an ihm befestigt werden. Sie müssen einer Flächenlast von mindestens 1,5 kN/m² standhalten. Kein Netz, kein leichtes Gitter – sondern ein tragfähiger Rost.

Umrandung mit Seitenschutz: Ein Geländer um den Lichtküppel verhindert, dass man hineintritt. Diese Lösung eignet sich besonders, wenn der Lichtküppel nicht komplett abgedeckt werden soll.

Kennzeichnung: Auch wo keine physische Sicherung möglich ist – etwa bei sehr großen Lichtküppeln – muss die Absturzgefahr klar gekennzeichnet sein. Das ersetzt aber keine physische Sicherung, wenn Arbeiten in der Nähe stattfinden.

Durchtrittssichere vs. nicht durchtrittsichere Flächen

Nicht jede Fläche auf einem Flachdach ist gleich gefährlich. Unterschieden wird zwischen durchtrittsicheren Flächen (z.B. Beton, Trapezblech mit ausreichender Auflage) und nicht durchtrittsicheren Flächen (Lichtküppel, dünne Wellblecheindeckungen, ältere Dachbahnen in schlechtem Zustand). Die Gefahr liegt oft darin, dass der Unterschied von außen nicht erkennbar ist.

Checkliste: Vor Dacharbeiten prüfen

  • Gibt es Lichtküppel, Oberlichter oder andere Öffnungen auf der Dachfläche?
  • Sind diese durchtrittsicher? (Im Zweifelsfall: nein annehmen)
  • Sind sie ausreichend gesichert oder abgedeckt?
  • Sind die Sicherungsmaßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?
  • Sind alle Mitarbeitenden über die Lage der Gefährenstellen unterwiesen?

Absturzsicherung ergänzend einsetzen

Die Sicherung von Lichtküppeln ergänzt den kollektiven Seitenschutz – sie ersetzt ihn nicht. Für Dachkanten und Randbereiche ist weiterhin eine Dachrandsicherung notwendig. Mobile Sekuranten können in Bereichen eingesetzt werden, in denen ein vollständiger Seitenschutz nicht realisierbar ist.

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Häufige Fragen

Sind Lichtküppel grundsetzlich nicht tragfähig?

In der Regel nein. Lichtküppel aus Kunststoff sind für Personenlast nicht ausgelegt und brechen beim Betreten ein. Ausnahmen existieren, müssen aber durch den Hersteller nachgewiesen werden.

Was muss ich tun, wenn ich das erste Mal auf ein Dach mit Lichtküppeln gehe?

Erst die Lage und Anzahl der Lichtküppel feststellen, dann die Sicherungsmaßnahmen planen und umsetzen, bevor jemand die Dachfläche betritt. Nicht darauf verlassen, dass die Öffnungen von früheren Arbeiten noch gesichert sind.

Muss ich Lichtküppel auch sichern, wenn ich nicht in der Nähe arbeite?

Ja. Wenn die Dachfläche betreten wird, müssen alle nicht durchtrittsicheren Bereiche gesichert sein – unabhängig davon, ob direkt daran gearbeitet wird.

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