Zu Inhalt springen
+49 (0) 2103 493 7071 WhatsApp-Support
Kostenloser Gerüstversand ab 500 €
*Kauf auf Rechnung für Unternehmen & Behörden

DGUV 201-056 für Gebäudebetreiber: Welche Pflichten sich seit September 2025 geändert haben

Die DGUV Information 201-056 gilt seit ihrer vollständigen Überarbeitung im September 2025 als das maßgebliche Planungsdokument für Absturzsicherungen auf Dächern in Deutschland. Sie richtet sich nicht nur an Dachdecker und Monteure – sie adressiert ausdrücklich auch Gebäudebetreiber, Eigentümer, Planer und Architekten.

Was die alte Fassung regelte – und warum sie nicht mehr ausreicht

Die Vorgängerfassung aus dem Jahr 2015 konzentrierte sich im Wesentlichen auf Anschlageinrichtungen. Wer einen solchen Punkt hatte, konnte sich in vielen Fällen auf die Norm berufen.

Das reichte für die damalige Realität. Flachdächer wurden selten betreten. Heute sieht die Situation anders aus: Photovoltaikanlagen, Dachbegrünungen, Kühlaggregate, Lüftungsanlagen – das Dach ist zum technischen Betriebsgebäude geworden. Die neue Fassung reagiert darauf mit einem ganzheitlichen Ansatz: Statt einzelner Anschlagpunkte steht jetzt das Gesamtkonzept der Dachfläche im Vordergrund.

Die Ausstattungsklassen AK-A, AK-B und AK-C

Das wichtigste neue Element sind die Ausstattungsklassen. Sie beschreiben, welches Maß an Absturzsicherung für eine Dachfläche erforderlich ist – abhängig von Nutzungsintensität, Wartungshäufigkeit, Art der Tätigkeiten und der Personengruppe, die das Dach betritt.

AK-A (höchste Anforderung) gilt für Flächen mit häufiger Nutzung oder Publikumsverkehr. Typische Maßnahmen: permanente Geländer, kollektive Absturzsicherung, sichere Verkehrswege. AK-B gilt bei regelmäßigen Wartungsarbeiten durch Fachpersonal. AK-C gilt für Flächen mit seltener Nutzung durch unterwiesene Personen.

Was das für Gebäudebetreiber bedeutet

Wer ein Gebäude betreibt, auf dessen Dach regelmäßig gearbeitet wird, hat nach der neuen DGUV 201-056 eine Planungsverantwortung, die über die reine Beschaffung von Anschlagpunkten hinausgeht. Konkret: Bestehende Dachflächen müssen bewertet werden. Schutzkonzepte müssen schriftlich dokumentiert sein. Permanente Systeme müssen regelmäßig geprüft werden – empfohlen alle 24 Monate. Bei PV-Anlagen muss die Wartungssicherheit bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.

Die neue Norm EN 17235 ersetzt EN 795 für ortsfeste Systeme

Die EN 17235 löst die EN 795 für den Bereich ortsfester Anschlageinrichtungen ab. Nur mobile Systeme (Sekuranten) fallen weiterhin unter EN 795. Das bringt neue Anforderungen an Prüfverfahren, Terminologie und Dokumentation mit sich.

Bestandsanlagen: Muss alles sofort nachgerüstet werden?

Nein – die DGUV Information ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine technische Regel. Sie entfaltet aber erhebliche praktische Wirkung: Im Schadensfall wird sie als Maßstab für den Stand der Technik herangezogen. Wer Bestandsanlagen hat, die den alten Anforderungen entsprachen, sollte eine Bewertung vornehmen und einen Maßnahmenplan entwickeln.

Absturzsicherungssysteme bei Gerüstexpress

Bei Gerüstexpress finden Gebäudebetreiber, Planer und Wartungsunternehmen normkonforme Systeme für die Absturzsicherung auf Flachdächern – temporär und permanent. Das Sortiment umfasst freistehende Dachrandsicherungen sowie mobile Anschlagpunkte nach EN 795. Für Beratung steht das Team über die Kontaktseite zur Verfügung.

Häufige Fragen

Ist die DGUV 201-056 rechtlich bindend?

Nein, sie ist eine technische Regel ohne direkte Gesetzeskraft. Im Schadensfall wird sie aber als Maßstab für den Stand der Technik herangezogen.

Was passiert, wenn ich meinen Bestand nicht anpasse?

Unmittelbare Sanktionen gibt es nicht. Im Schadensfall kann die Abweichung vom aktuellen Stand der Technik haftungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wo finde ich die offizielle DGUV 201-056?

Die Vollversion steht kostenlos auf den Seiten der DGUV (publikationen.dguv.de) und der BG BAU zum Download bereit.

Vorheriger Artikel Sekuranten kaufen: Worauf Dachdecker und Solarteure wirklich achten müssen
Nächster Artikel Rückhaltesystem oder Auffangsystem: Der Unterschied und wann welches sinnvoll ist
ProvenExpert Bewertungen Gerüstexpress
Telefon 02103 - 4937071
E-Mail anfrage@geruestexpress.de
WhatsApp Nachricht senden
Jetzt kontaktieren