PSAgA Schulung: Wer sie braucht, was vermittelt wird und was Betriebe beachten müssen
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz schützt nur dann zuverlässig, wenn der Anwender weiß, was er tut. Ein falsch angelegter Gurt, ein zu lang eingestelltes Verbindungsmittel oder ein ungeeigneter Anschlagpunkt können die gesamte Schutzwirkung zunichte machen. Genau deshalb ist die PSAgA-Schulung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Rechtliche Grundlage: DGUV Regel 112-198
Die DGUV Regel 112-198 schreibt vor: PSAgA darf nur von Personen verwendet werden, die durch Unterweisung in Theorie und Praxis damit vertraut sind. Diese Unterweisung muss dokumentiert werden. Im Schadensfall prüfen Berufsgenossenschaft und Gerichte, ob diese Pflicht erfüllt wurde. Fehlt die Dokumentation, steht der Arbeitgeber schlecht da – unabhängig davon, ob eine Unterweisung tatsächlich stattgefunden hat.
Wer braucht eine PSAgA-Schulung?
Jede Person, die PSAgA trägt und in absturzgefährdeten Bereichen arbeitet: Dachdecker, Solarteure, Zimmermänner, Wartungstechniker, Gebäudereiniger. Auch wer nur gelegentlich PSAgA verwendet – etwa für eine einmalige Inspektion – muss unterwiesen sein, bevor er die Ausrüstung einsetzt.
Was in einer PSAgA-Schulung vermittelt wird
Theorie: Rechtliche Grundlagen (DGUV 112-198, EN 361, EN 363), Systemtypen (Rückhalte-, Auffang-, Positionierungssystem), Gefährdungsbeurteilung und Anschlagpunktauswahl, Hängetrauma – Ursachen, Erkennung, Erste Hilfe.
Praxis: Anlegen und Einstellen des Auffanggurts, Anschließen von Verbindungsmitteln und Höhensicherungsgeräten, korrektes Einstellen der Verbindungsmittellänge im Rückhaltebetrieb, Inspektion der Ausrüstung vor dem Einsatz, Rettungsübungen und Verhalten nach einem Sturz.
Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?
Die DGUV Regel 112-198 nennt Situationen, in denen eine erneute Unterweisung erforderlich ist: bei Wechsel der Ausrüstung, bei Änderung der Arbeitsbedingungen oder des Einsatzorts, wenn längere Zeit keine PSAgA verwendet wurde. In der Praxis empfehlen Experten eine jährliche Wiederholungsunterweisung.
Wer darf PSAgA-Schulungen durchführen?
Eine fachkundige Person mit ausreichenden theoretischen Kenntnissen und praktischer Erfahrung. Das kann ein interner Sicherheitsbeauftragter sein, aber auch ein externer Schulungsanbieter. Externe Schulungen haben den Vorteil aktueller Normkenntnisse und einer verwertbaren Schulungsdokumentation.
Dokumentation: Was aufbewahrt werden muss
Datum, Namen der Teilnehmer, Unterweisungsinhalt, Name des Unterweisenden, Unterschriften. Diese Unterlagen sollten mindestens so lange aufbewahrt werden, wie die betreffenden Personen im Betrieb tätig sind.
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Häufige Fragen
Reicht eine einmalige Schulung für immer?
Nein. Bei Ausrüstungswechsel, geänderten Arbeitsbedingungen oder längerer Pause ist eine erneute Unterweisung erforderlich.
Was passiert bei einem Unfall ohne Schulungsnachweis?
Der Arbeitgeber kann zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht werden. Fehlende Dokumentation gilt als schwerwiegendes Versäumnis im Schadensfall.
Kann der Arbeitnehmer auf die Schulung verzichten?
Nein. Die Schulungspflicht liegt beim Arbeitgeber und kann nicht durch den Arbeitnehmer erlassen werden.