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PSAgA prüfen und warten: Fristen, Pflichten und was viele Betriebe falsch machen

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist kein Einwegprodukt. Sie muss regelmäßig geprüft, korrekt gelagert und nach bestimmten Ereignissen sofort außer Betrieb genommen werden. Wer das vernachlässigt, riskiert nicht nur die Sicherheit seiner Mitarbeitenden – sondern auch die Wirksamkeit des gesamten Schutzsystems im entscheidenden Moment.

Warum PSAgA-Prüfung so wichtig ist

PSAgA ist mechanischen Belastungen, UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Chemikalien und ganz normalem Verschleiß ausgesetzt. Gurte können reißen, Nähte können sich lösen, Karabiner können korrodieren, Falldämpfer können ihre Absorptionswirkung verlieren. Von außen ist das oft nicht sichtbar – weshalb eine systematische Prüfung unerlässlich ist.

Die drei Prüfebenen im Überblick

1. Sichtprüfung vor jedem Einsatz durch den Anwender

Vor jeder Verwendung muss der Träger die Ausrüstung selbst prüfen. Das dauert nur wenige Minuten, ist aber gesetzlich vorgeschrieben. Geprüft wird: Zustand der Gurte und Nähte (keine Schnitte, Abrieb, Verfärbungen), Funktion der Karabiner und Verbindungselemente (Öffnen, Schließen, Verriegeln), Zustand des Falldämpfers (nicht aktiviert, Gehäuse unbeschädigt), Lesbarkeit der Kennzeichnung (CE-Zeichen, Herstellerdatum, Seriennummer).

2. Jährliche Prüfung durch eine sachkundige Person

Mindestens einmal jährlich muss die gesamte PSAgA durch eine sachkundige Person geprüft werden – jemanden, der vom Hersteller für diesen Zweck qualifiziert wurde oder über nachgewiesene Kenntnisse der relevanten Normen verfügt. Diese Prüfung muss dokumentiert werden: Prüfdatum, geprüfte Ausrüstungsteile, Prüfergebnis, Name des Prüfers.

3. Außerordentliche Prüfung nach besonderen Ereignissen

Nach einem Sturz – auch wenn die Ausrüstung scheinbar unbeschädigt ist – muss die gesamte PSAgA sofort außer Betrieb genommen und durch den Hersteller oder eine autorisierte Stelle geprüft werden. Das gilt auch nach starker chemischer Belastung, nach einem Brand oder Hitzeereignis in der Nähe der Ausrüstung, und wenn die Ausrüstung unter ungewöhnlichen Umständen eingesetzt wurde.

Lebensdauer: Wann muss PSAgA ersetzt werden?

PSAgA hat keine gesetzlich festgelegte Maximale Nutzungsdauer – aber die Hersteller geben Empfehlungen, die verbindlich zu beachten sind. Typische Richtwerte: Textile Bauteile (Gurte, Verbindungsmittel aus Gewebe) 10 Jahre ab Herstellungsdatum, Metallbauteile ohne festgelegte Frist, aber mit Prüfpflicht. Wichtig: Das Herstellungsdatum, nicht das Kaufdatum ist maßgeblich. Wer ältere Bestände aufbraucht, sollte das im Blick behalten.

Lagerung: Oft unterschätzt

Auch bei der Lagerung gibt es Anforderungen, die in der Praxis häufig ignoriert werden. PSAgA sollte trocken und kühl gelagert werden (nicht im Kofferraum, der im Sommer 60°C erreicht), vor direkter Sonneneinstrahlung und UV-Licht geschützt sein, nicht in der Nähe von Chemikalien, Lösungsmitteln oder Ölen aufbewahrt werden, und nicht unter Last oder eingeklemmt lagern.

Was viele Betriebe falsch machen

  • Kein Prüfprotokoll: Die Prüfung findet vielleicht statt, aber ohne Dokumentation ist sie im Schadensfall wertlos
  • Falscher Prüfer: Nicht jeder Mitarbeiter ist eine sachkundige Person im Sinne der Norm
  • Ausrüstung nach Sturz weiter verwendet: Das ist einer der gefährlichsten Fehler – ein Falldämpfer ist nach Aktivierung unbrauchbar
  • Veraltete Ausrüstung: Datum wird nicht geprüft, Herstellerangaben zur Lebensdauer nicht beachtet
  • Mischung inkompatibler Komponenten: Karabiner des einen Herstellers mit Gurt des anderen – ohne Prüfung der Kompatibilität

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Häufige Fragen

Muss PSAgA nach jedem Einsatz geprüft werden?

Eine kurze Sichtprüfung ja – vor jedem Einsatz. Die formelle Jahresprüfung durch eine sachkundige Person ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.

Wer gilt als sachkundige Person für die Jahresprüfung?

Eine Person, die vom Hersteller qualifiziert wurde oder über nachgewiesene Kenntnisse der relevanten Normen und Ausrüstungstypen verfügt. Nicht jeder Mitarbeiter erfüllt diese Anforderung automatisch.

Kann man PSAgA nach einem Sturz weiter verwenden?

Nein. Nach einem Sturz muss die gesamte Ausrüstung sofort außer Betrieb genommen und durch den Hersteller oder eine autorisierte Stelle geprüft werden – unabhängig vom äußeren Zustand.

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