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Absturzsicherung bei PV-Montage: Was Solarteure über Dachsicherheit wissen müssen

Absturzsicherung bei PV-Montage: Was Solarteure über Dachsicherheit wissen müssen

Die Montage von Photovoltaikanlagen gehört zu den häufigsten Gründen, warum Flachdächer und Steildächer heute betreten werden. Gleichzeitig zählen Dacharbeiten zu den unfallträchtigsten Tätigkeiten im Handwerk. Dieser Ratgeber erklärt, welche Absturzsicherung bei PV-Montagen notwendig ist und worauf Solarteure und Installationsbetriebe achten müssen.

Rechtliche Grundlagen für Solarteure

Wer PV-Anlagen montiert, ist Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzrechts – und damit verantwortlich für die Sicherheit seiner Mitarbeitenden auf der Baustelle. Die wichtigsten Regelwerke sind:

  • DGUV-Vorschrift 38: Absturzsicherung ab 2 Meter Höhe verpflichtend
  • DIN EN 13374: Norm für temporäre Seitenschutzsysteme
  • DGUV Information 201-056: Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern (neu überarbeitet 2025)

Wird keine geeignete Absturzsicherung verwendet, drohen empfindliche Bußgelder – und im Schadensfall haftet der Betrieb.

Besonderheiten bei PV-Montagen

PV-Installationen stellen spezifische Anforderungen an die Absturzsicherung:

  • Lange Einsatzdauer: Eine Anlage wird über mehrere Tage montiert. Das erfordert ein stabiles, dauerhaft aufgebautes Sicherungssystem.
  • Materialtransport: Module, Wechselrichter und Kabel werden aufs Dach gebracht. Das erhöht das Unfallrisiko durch Stolpern und Überladung.
  • Flach- und Steildächer: Je nach Dachtyp sind unterschiedliche Systeme notwendig.
  • Wiederholte Begehung: Wartung und Reparaturen erfordern auch nach der Erstinstallation regelmäßige Dachbegehungen.

Empfohlene Systeme für PV-Installationen

Flachdach: Freistehender Seitenschutz

Auf Flachdächern empfehlen sich freistehende Geländersysteme mit Ballastierung (z. B. Euroscaffold SGS Slim Plus). Diese Systeme kommen ohne Dachdurchdringung aus, werden schnell aufgebaut und entsprechen DIN EN 13374 Klasse A. Sie können für die gesamte Projektdauer stehen bleiben und danach wieder problemlos abgebaut werden.

Steildach: SGS Edge oder Dachfanggerüst

Auf Steildächern ab ca. 10° Neigung sind andere Systeme erforderlich. Das Euroscaffold SGS Edge ist nach DIN EN 13374 Klasse C zertifiziert und für Neigungen bis 60° geeignet. Alternativ können Dachfanggerüste eingesetzt werden, die am Trauf befestigt werden.

Mobile Anschlagpunkte (Sekuranten)

Für Bereiche, in denen kein Seitenschutz möglich ist, können mobile Anschlagpunkte (Sekuranten) eingesetzt werden. Diese werden auf dem Dach positioniert und dienen als Anschlagpunkt für PSAgA. Wichtig: Die Nutzung erfordert eine Unterweisung der Beschäftigten und ein Rettungskonzept.

Checkliste für Solarteure

  • Gefährdungsbeurteilung vor Projektbeginn erstellen
  • Dachtyp und Neigung bestimmen
  • Passendes Sicherungssystem auswählen und bestellen
  • Mitarbeitende unterweisen
  • System vor Arbeitsbeginn prüfen
  • Rettungskonzept bei PSAgA-Einsatz festlegen
  • Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen aufbewahren

Absturzsicherung für Solarteure bei Gerüstexpress

Bei Gerüstexpress finden Sie alle relevanten Systeme für die Absturzsicherung bei PV-Montagen: freistehende Geländer für Flachdächer, Steildachsysteme und mobile Sekuranten. Alle Produkte sind normkonform und für den professionellen Dauereinsatz ausgelegt.

Entdecken Sie unser Sortiment: Dachrandsicherungen und mobile Anschlagpunkte.

FAQ: Absturzsicherung PV-Montage

Brauche ich bei jeder PV-Montage eine Absturzsicherung?

Ja, sobald Arbeiten auf Dächern ab 2 Metern Absturzhöhe stattfinden, ist eine Absturzsicherung nach DGUV-Vorschrift 38 Pflicht.

Kann ich dieselbe Absturzsicherung für Flach- und Steildächer verwenden?

Nicht immer. Manche Systeme wie das Euroscaffold SGS Edge/SGS Slim Plus sind für beide Dachtypen mit unterschiedlichen Ständern kompatibel. Prüfen Sie die Systemangaben des Herstellers.

Muss die Absturzsicherung die gesamte Arbeitszeit stehen bleiben?

Ja, für die Dauer der Arbeiten muss die Sicherung durchgehend vorhanden sein. Temporäres Entfernen ist nur zulässig, wenn keine Absturzgefahr besteht und keine Personen in der Gefahrenzone arbeiten.

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