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Ausstattungsklassen AK-A, AK-B und AK-C nach DGUV 201-056: Was sie bedeuten und wie sie bestimmt werden

Die Ausstattungsklassen AK-A, AK-B und AK-C sind das zentrale Planungsinstrument der überarbeiteten DGUV Information 201-056 (September 2025). Sie legen fest, welches Schutzniveau für eine Dachfläche erforderlich ist – abhängig davon, wie häufig das Dach betreten wird, welche Tätigkeiten dort stattfinden und welche Personengruppen Zugang haben.

Warum Ausstattungsklassen eingeführt wurden

Die Vorgangerfassung der DGUV 201-056 aus dem Jahr 2015 konzentrierte sich im Wesentlichen auf einzelne Anschlageinrichtungen. Das reichte für eine Zeit, in der Flächdacher selten und nur von Fachpersonal betreten wurden.

Die Realität hat sich geändert: PV-Anlagen, Klimaanlagen, Gründächer und Dachterrassen machen viele Flächdacher zu täglich genutzten Flächen. Gleichzeitig gibt es keine einheitliche Anforderung, die für jede Nutzungsform passt. Die Ausstattungsklassen schaffen hier eine klare, abgestufte Struktur.

Ausstattungsklasse AK-A: Höchste Anforderung

AK-A gilt für Dachflächen mit häufiger Nutzung, vielen verschiedenen Personen oder Bereichen mit Publikumsverkehr. Typische Beispiele sind Dachterrassen, stark frequentierte Flachdächer mit mehreren technischen Einbauten, Gebäude mit regelmäßigen Überprüfungen durch wechselndes Personal.

Typische Maßnahmen für AK-A: permanente, fest installierte Geländer und Seitenschutzsysteme, gesicherte Zugangswege und Treppen, klar definierte und markierte Verkehrswege, und regelmäßige Prüfung aller Systeme.

Ausstattungsklasse AK-B: Regelfall für Wartungsdacher

AK-B gilt für Flächen mit regelmäßiger Nutzung durch Fachpersonal – etwa Servicetechniker für PV-Anlagen, Klimaanlagen oder Lüftungstechnik. Das ist heute der häufigste Fall bei gewerblich genutzten Gebäuden.

Typische Maßnahmen für AK-B: permanente oder dauerhafte temporare Anschlageinrichtungen, geeigneter Zugang zum Dach (gesicherte Dachbodenleiter oder Treppe), Schutzkonzept mit dokumentierter Gefährdungsbeurteilung, und Unterweisung aller Personen, die das Dach betreten.

Ausstattungsklasse AK-C: Seltene Nutzung durch unterwiesenes Fachpersonal

AK-C gilt für Dachflächen, die nur sehr selten betreten werden – etwa einmal jährlich zur Inspektion oder bei Bedarf für Reparaturen. Es handelt sich ausschließlich um Fachpersonal mit vollständiger Unterweisung und eigenem Schutzkonzept.

Typische Maßnahmen für AK-C: mobile Absturzsicherungssysteme (z.B. Sekuranten oder temporäre Dachrandsicherung), PSAgA bei geeignetem Anschlagpunkt, Rettungskonzept, und vollständige Dokumentation der Schutzmaßnahmen.

Wie wird die Ausstattungsklasse bestimmt?

Die Einstufung ergibt sich aus einer systematischen Bewertung der Dachfläche anhand von: Begehungshäufigkeit, Art der durchgeführten Tätigkeiten, Personengruppe (Fachpersonal, wechselndes Personal, Öffentlichkeit), und baulichen Gegebenheiten (Absturzhöhe, Dachform, vorhandene Infrastruktur).

Wichtig: Die Einstufung ist nicht frei wählbar. Wer ein Dach mit regelmäßiger PV-Wartung als AK-C einstuft, obwohl AK-B zutrifft, handelt gegen den Inhalt der DGUV 201-056 – mit entsprechenden Haftungsrisiken im Schadensfall.

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Häufige Fragen

Gilt die Ausstattungsklasse für das gesamte Dach oder nur für Teilbereiche?

Die Einstufung kann für verschiedene Bereiche einer Dachfläche unterschiedlich ausfallen – ein stark genutzter Bereich um eine Klimaanlage kann AK-B erfordern, während ein abgelegener Bereich derselben Dachfläche als AK-C eingestuft wird.

Muß ich bestehende Gebäude nachträglich anpassen?

Die DGUV Information ist keine gesetzliche Pflicht, wird aber als Stand der Technik gewertet. Wer Bestandsgebäude nicht anpasst, riskiert im Schadensfall Haftungsfolgen. Eine Bewertung und ein Anpassungsplan sind empfehlenswert.

Wer darf die Einstufung vornehmen?

In der Regel der Gebäudebetreiber oder ein beauftragter Fachplaner. Die Einstufung sollte dokumentiert und nachvollziehbar begründet sein.

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