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Absturzsicherungssysteme prüfen und warten: Fristen, Pflichten und Dokumentation

Absturzsicherungssysteme müssen geprüft werden – das wissen die meisten. Aber wann genau, von wem, und was bei der Prüfung dokumentiert werden muss, ist vielen Betrieben unklar. Dieser Überblick fasst die wesentlichen Prüfpflichten für gängige Absturzsicherungssysteme zusammen.

Warum Prüfpflichten so wichtig sind

Eine Absturzsicherung, die nicht regelmäßig geprüft wird, kann im entscheidenden Moment versagen. Korrosion an Metallteilen, verschleißbedingte Schwächung von Gurten, beschädigte Kupplungen oder gelockerter Ballast bei Flachdachgerändern – das sind keine Seltenheiten, sondern das normale Ergebnis von Gebrauch und Witterungseinflüssen. Regelmäßige Prüfungen stellen sicher, dass das System immer einsatzbereit ist.

Darüber hinaus haben Prüfpflichten eine haftungsrechtliche Dimension: Wer nachweisen kann, dass sein System regelmäßig und korrekt geprüft wurde, steht im Schadensfall wesentlich besser da als jemand, der keine Dokumentation vorlegen kann.

Temporäre Flachdachsicherungssysteme (DIN EN 13374)

Für freistehende Geländer und Ballaststutzen auf Flachdächern gibt es keine gesetzlich festgelegte Prüffrequenz. Die DGUV Information 201-056 empfiehlt für dauerhaft aufgestellte Systeme eine Prüfung spätestens alle 24 Monate. Zusätzlich sollte das System prüft werden: nach schwerem Sturm oder Schneebelastung, nach mechanischer Einwirkung (z.B. Fahrzeuganprall oder Sturz), und nach längerer Lagerung vor dem nächsten Einsatz.

Was bei der Prüfung zu kontrollieren ist: Vollständigkeit aller Systemteile, Zustand der Kupplungen und Verbindungselemente, Zustand und Gewicht der Ballastelemente, korrekte Standerabstände und Geländerkonfiguration, Lesbarkeit der Kennzeichnung.

Mobile Sekuranten (EN 795)

Mobile Anschlagpunkte nach EN 795 müssen mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden. Zusätzlich ist vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung durch den Anwender durchzuführen. Nach einem Sturz ist der Sekurant sofort außer Betrieb zu nehmen und zu prüfen.

PSAgA – persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Für PSAgA gelten die strengsten Prüfanforderungen: Vor jedem Einsatz Sichtprüfung durch den Träger, mindestens einmal jährlich Prüfung durch eine sachkundige Person, nach jedem Sturz sofort außer Betrieb nehmen und prüfen lassen (auch wenn die Ausrüstung unbeschädigt wirkt), Herstellerangaben zur Lebensdauer beachten (textile Teile typischerweise max. 10 Jahre ab Herstellungsdatum).

Permanente Anschlageinrichtungen (EN 17235)

Ortsfeste Anschlagpunkte und Seilsicherungssysteme müssen spätestens alle 12 Monate durch eine vom Hersteller qualifizierte Person geprüft werden. Die DGUV 201-056 empfiehlt für stark beanspruchte Systeme kürzere Intervalle. Nach Einwirkungen, die das System belasten konnten (Sturm, Schnee, Fahrzeuganprall), ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich.

Dokumentation: Was aufzubewahren ist

Für alle Systeme gilt: Prüfungen müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation sollte mindestens enthalten: Datum der Prüfung, geprüfte Systemteile, Ergebnis der Prüfung (in Ordnung / nicht in Ordnung / ausgetauscht), Name und Qualifikation des Prüfers. Diese Unterlagen sollten so lange aufbewahrt werden, wie das System in Betrieb ist – mindestens aber bis zur nächsten Prüfung.

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Investieren Sie in Systeme, deren Prüfbarkeit von Anfang an mitgedacht ist. Im Sortiment von Gerüstexpress finden Sie normkonforme Dachrandsicherungen und mobile Sekuranten, die mit vollständiger Dokumentation geliefert werden. Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Prüfpflichten oder Systemauswahl.

Häufige Fragen

Wer gilt als sachkundige Person für die Jahresprüfung?

Eine Person, die vom Systemhersteller qualifiziert wurde oder über nachgewiesene Kenntnisse der relevanten Normen und Systemtypen verfügt. Nicht jeder Mitarbeiter erfüllt diese Anforderung.

Muss ich nach einem Sturm meine Dachrandsicherung prüfen?

Wenn das System starkem Wind oder Schnee ausgesetzt war, empfiehlt die DGUV 201-056 eine außerordentliche Prüfung – besonders in Bezug auf den Ballast und die Kupplungen.

Was passiert, wenn ich keine Prüfdokumentation habe?

Im Schadensfall kann fehlende Dokumentation als Indiz für Versagen der Betreiberpflichten gewertet werden – mit entsprechenden haftungsrechtlichen Konsequenzen.

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